Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolfgang Behrens Consulting (WOBECO)


Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den Abschluss eines Dienstleistungs- oder Kaufvertrages zwischen Wolfgang Behrens Consulting, PC-Hilfe folgend vereinfachend WOBECO genannt, und dem Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, d.h. abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, ihnen wurde schriftlich vom Dienstleister WOBECO ausdrücklich zugestimmt.

 

§1 Allgemeines

§1.1 Angebote und Preisangaben sind freibleibend, Irrtümer sind vorbehalten. Abweichungen vom Angebot bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.

 

§1.2 Für alle Angebote behält WOBECO das Eigentumsrecht, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§1.3 Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit Bestellung, spätestens jedoch sobald die Ware vom Kunden entgegengenommen wurde, in Kraft.

 

§1.4 Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und so lange der Vorrat reicht, Irrtümer sind dabei vorbehalten.

 

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

§2.1 Bei Versand/Lieferung der Ware gelten die Listenpreise, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufertrages gültig waren, zzgl. der Versandkosten und Verpackungskosten.

 

§2.2 Sowie der Dienstleister die Ware selbst anliefert oder

Installationen/Einweisungen Vorort vornimmt werden dem Kunden diese zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

 

§2.3 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. WOBECO bleibt solange Eigentümer der Ware, bis die Rechnung vollständig beglichen wurde.

 

§3 Liefer-/Leistungszeit

§3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Diese sind jedoch nicht bindend, wenn dem Dienstleister die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt oder anderen erschwerenden Gründen unmöglich ist. Hierzu zählen z.B. Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen, auch wenn diese beim Lieferanten von WOBECO auftreten. In diesen Fällen verzögert sich die Lieferung um die Dauer der erschwerenden Gründe.

§3.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Dienstleister berechtigt, eventuellen Schaden und/oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§4 Gewährleistung / Haftungsausschluss

§4.1 Für erworbene Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von z. Zt. 24 Monaten, diese gilt ab Übergabe der Ware. Eventuelle Mängel sind dem Dienstleister samt Fehlerbeschreibung schriftlich zu melden. Eingesendete Ware muss frei eintreffen und wird auch frei wieder ausgeliefert.


§4.2 Für die normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware, hier wird generell keine Haftung übernommen, es sei denn es wurde schriftlich bestätigt.

§4.3 Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher Mängel entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

 

§4.4 Weiterhin besteht keine Haftung bei Mängeln/Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware zurückzuführen sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen entstanden sind.

§4.5 Bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder beim Entfernen/Brechen eventueller Gewährleistungssiegel der Ware erlischt die Gewährleistung sofort.

§4.6 Für verlorene Daten wird keine Haftung übernommen, auch wenn dies durch einen Defekt/Mangel an der Ware verursacht wurde. Eine Datensicherung liegt immer in der Sorgfaltspflicht des Kunden.

§4.7 Bei einem Mangel/Defekt hat WOBECO dreimal das Recht, die betroffene Komponente nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Scheitern diese Versuche, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Wandlung/Minderung anzustreben. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen oder auch der Reparatur dieser treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft.

§4.8 Liegt bei der bemängelten Ware kein Defekt vor, bzw. beruht der Defekt auf unsachgemäßer Handhabung der Ware, werden dem Kunde die Aufwendungen von WOBECO für die Prüfung der Ware in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte Treiber- oder Betriebssysteminstallationen begründet sind.

§4.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, d.h. der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

§4.10 Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte wird nicht anerkannt.

§5 Software

§5.1 Bei Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.

§6 Ausfuhrgenehmigung

§6.1 Falls die Ware ins Ausland überführt werden soll, sind vom

Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

§7 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

§7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§7.2 Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den

Gerichtstand des Kunden wahrzunehmen.

 

§7.3 Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Vereinbahrungen bleiben die restlichen AGB bestehen.

 

Wolfgang Behrens Consulting

 

 

 

 

Wolfgang Behrens Consulting | Hamburg, den 15.03.2011 (Stand)